Allgemeine Vertragsbedingungen für Videoproduktion/Social Media Content
1. Vertragsgegenstand
Der Auftraggeber beauftragt The Race Media Schweiz Vigneswaran mit der Produktion von Video- und/oder Fotoaufnahmen gemäß den individuell vereinbarten Leistungen.
2. Leistungsumfang
- Konzeption & Planung: Entwicklung von Ideen, Storyboards & Drehbuch (falls erforderlich).
- Dreharbeiten: Aufnahmen vor Ort oder im Studio.
- Postproduktion: Schnitt, Farbkorrektur, Tonbearbeitung & Effekte.
- Lieferung: Bereitstellung der finalen Dateien in vereinbartem Format.
3. Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung wird individuell vereinbart und im Angebot/Vertrag festgelegt.
- 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % nach Lieferung des finalen Videos.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Monat an.
4. Nutzungsrechte & Urheberrecht
- The Race Media Schweiz Vigneswaran bleibt Urheber der erstellten Inhalte.
- Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Nutzungsrechte (z. B. Social Media, Werbung, TV etc.).
- Eine Weitergabe oder Veränderung der Inhalte ohne Zustimmung ist nicht gestattet.
- The Race Media Schweiz Vigneswaran darf das Material zu eigenen Werbezwecken nutzen (es sei denn, vertraglich anders vereinbart).
5. Stornierung & Änderungen
- Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
- Bei Stornierung nach Auftragserteilung fallen 15% des Auftragswertes als Stornogebühr an.
- Änderungen während der Produktion sind nach Absprache möglich und können Zusatzkosten verursachen.
6. Haftung & Gewährleistung
- The Race Media Schweiz Vigneswaran haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die durch höhere Gewalt oder äußere Umstände entstehen.
- Der Auftraggeber hat das fertige Material innerhalb von 3 Tagen zu prüfen und etwaige Mängel zu melden.
- Nachträgliche Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sind kostenpflichtig.
7. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Schweiz.
- Gerichtsstand ist Aargau.
- Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.