The Race Media

Allgemeine Vertragsbedingungen für Videoproduktion/Social Media Content

1. Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber beauftragt The Race Media Schweiz Vigneswaran mit der Produktion von Video- und/oder Fotoaufnahmen gemäß den individuell vereinbarten Leistungen.

2. Leistungsumfang

  • Konzeption & Planung: Entwicklung von Ideen, Storyboards & Drehbuch (falls erforderlich).
  • Dreharbeiten: Aufnahmen vor Ort oder im Studio.
  • Postproduktion: Schnitt, Farbkorrektur, Tonbearbeitung & Effekte.
  • Lieferung: Bereitstellung der finalen Dateien in vereinbartem Format.

 

3. Vergütung & Zahlungsbedingungen

  • Die Vergütung wird individuell vereinbart und im Angebot/Vertrag festgelegt.
  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % nach Lieferung des finalen Videos.
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar.
  • Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Monat an.

 

4. Nutzungsrechte & Urheberrecht

  • The Race Media Schweiz Vigneswaran bleibt Urheber der erstellten Inhalte.
  • Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Nutzungsrechte (z. B. Social Media, Werbung, TV etc.).
  • Eine Weitergabe oder Veränderung der Inhalte ohne Zustimmung ist nicht gestattet.
  • The Race Media Schweiz Vigneswaran darf das Material zu eigenen Werbezwecken nutzen (es sei denn, vertraglich anders vereinbart).

 

5. Stornierung & Änderungen

  • Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
  • Bei Stornierung nach Auftragserteilung fallen 15% des Auftragswertes als Stornogebühr an.
  • Änderungen während der Produktion sind nach Absprache möglich und können Zusatzkosten verursachen.

 

6. Haftung & Gewährleistung

  • The Race Media Schweiz Vigneswaran haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die durch höhere Gewalt oder äußere Umstände entstehen.
  • Der Auftraggeber hat das fertige Material innerhalb von 3 Tagen zu prüfen und etwaige Mängel zu melden.
  • Nachträgliche Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sind kostenpflichtig.

 

7. Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Schweiz.
  • Gerichtsstand ist Aargau.
  • Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.