top of page

Allgemeine Vertragsbedingungen für Videoproduktion/Social Media Content

​

1. Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber beauftragt The Race Media Schweiz Vigneswaran mit der Produktion von Video- und/oder Fotoaufnahmen gemäß den individuell vereinbarten Leistungen.

2. Leistungsumfang

  • Konzeption & Planung: Entwicklung von Ideen, Storyboards & Drehbuch (falls erforderlich).

  • Dreharbeiten: Aufnahmen vor Ort oder im Studio.

  • Postproduktion: Schnitt, Farbkorrektur, Tonbearbeitung & Effekte.

  • Lieferung: Bereitstellung der finalen Dateien in vereinbartem Format.

3. Vergütung & Zahlungsbedingungen

  • Die Vergütung wird individuell vereinbart und im Angebot/Vertrag festgelegt.

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % nach Lieferung des finalen Videos.

  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar.

  • Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Monat an.

4. Nutzungsrechte & Urheberrecht

  • The Race Media Schweiz Vigneswaran bleibt Urheber der erstellten Inhalte.

  • Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Nutzungsrechte (z. B. Social Media, Werbung, TV etc.).

  • Eine Weitergabe oder Veränderung der Inhalte ohne Zustimmung ist nicht gestattet.

  • The Race Media Schweiz Vigneswaran darf das Material zu eigenen Werbezwecken nutzen (es sei denn, vertraglich anders vereinbart).

5. Stornierung & Änderungen

  • Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

  • Bei Stornierung nach Auftragserteilung fallen 15% des Auftragswertes als Stornogebühr an.

  • Änderungen während der Produktion sind nach Absprache möglich und können Zusatzkosten verursachen.

6. Haftung & Gewährleistung

  • The Race Media Schweiz Vigneswaran haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die durch höhere Gewalt oder äußere Umstände entstehen.

  • Der Auftraggeber hat das fertige Material innerhalb von 3 Tagen zu prüfen und etwaige Mängel zu melden.

  • Nachträgliche Änderungen außerhalb des vereinbarten Umfangs sind kostenpflichtig.

7. Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Schweiz.

  • Gerichtsstand ist Aargau.

  • Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

bottom of page