The Race Media

1. Vertragsgegenstand

Der Auftraggeber beauftragt The Race Media Schweiz Vigneswaran mit der Produktion von Video- und/oder Fotoaufnahmen gemäss den individuell vereinbarten Leistungen.

2. Leistungsumfang

Die Leistungen umfassen – je nach Vereinbarung – insbesondere:

  • Konzeption & Planung: Entwicklung von Ideen, Storyboards und Drehbuch (falls erforderlich)
  • Dreharbeiten: Aufnahmen vor Ort oder im Studio
  • Postproduktion: Schnitt, Farbkorrektur, Tonbearbeitung und Effekte
  • Lieferung: Bereitstellung der finalen Dateien im vereinbarten Format

3. Vergütung & Zahlungsbedingungen

  • Die Vergütung wird individuell vereinbart und im Angebot/Vertrag festgelegt.
  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 % nach Lieferung des finalen Materials.
  • Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar.
  • Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen von 5 % pro Monat an.

4. Nutzungsrechte & Urheberrecht

  • The Race Media Schweiz Vigneswaran bleibt Urheber sämtlicher erstellter Inhalte.
  • Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte (z. B. Social Media, Werbung, TV).
  • Eine Weitergabe, Bearbeitung oder Nutzung durch Dritte ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
  • Der Dienstleister ist berechtigt, das Material zu eigenen Referenz- und Werbezwecken zu nutzen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

5. Musik, Lizenzen & Inhalte Dritter

  • Es werden ausschliesslich lizenzierte oder lizenzfreie Musikquellen verwendet oder vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte.
  • Stellt der Auftraggeber Musik, Bilder, Videos, Logos oder sonstige geschützte Inhalte zur Verfügung, bestätigt er, über sämtliche erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu verfügen.
  • Der Auftraggeber stellt The Race Media Schweiz Vigneswaran vollumfänglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- und Leistungsschutzrechte) frei.
  • Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Sperrungen, Löschungen, Einschränkungen, Monetarisierungsverluste, Abmahnungen oder sonstige Massnahmen von Plattformbetreibern (z. B. Instagram, Facebook, TikTok, YouTube), insbesondere aufgrund sich ändernder Plattform- oder Musikrichtlinien.

6. Stornierung & Änderungen

  • Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.
  • Bei Stornierung nach Auftragserteilung fallen 15 % des Auftragswertes als Stornogebühr an.
  • Änderungen während der Produktion sind nach Absprache möglich und können Zusatzkosten verursachen.

7. Haftung & Gewährleistung

  • Der Dienstleister haftet ausschliesslich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
  • Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  • Der Auftraggeber hat das gelieferte Material innerhalb von 3 Tagen zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich zu melden.
  • Nachträgliche Änderungen ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sind kostenpflichtig.

8. Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
  • Gerichtsstand ist Aargau (AG).

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

The Race Media Schweiz – Vigneswaran Subrajan | Schweizer Recht | Gerichtsstand: Aargau (AG)
Diese AGB sind Bestandteil jedes Angebots und jedes Vertrags von The Race Media Schweiz – Vigneswaran Subrajan. Mit der Auftragserteilung (schriftlich, per E-Mail oder Messenger) erkennt der Kunde diese AGB vollumfänglich an.
DienstleisterThe Race Media Schweiz – Vigneswaran Subrajan
Kontakt[email protected] | +41 76 578 5747
Websitetheracemedia.ch
GerichtsstandAargau (AG), Schweiz
Anwendbares RechtSchweizer Recht (OR, URG)
§ 1 Vertragsgegenstand & Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen von The Race Media Schweiz – Vigneswaran Subrajan (nachfolgend «Dienstleister») gegenüber dem Kunden. Dies umfasst insbesondere:

  • Video- und Fotoproduktionen (Konzeption, Dreh, Postproduktion)
  • Monatliche Content-Pakete (BASIC, SORGLOS, SORGLOS+)
  • Social-Media-Management und Content-Strategie
  • Performance-Marketing und bezahlte Werbung
  • Individuelle und einmalige Produktionen (Events, Anlässe)

Abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, sofern der Dienstleister diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.


§ 2 Monatliche Content-Pakete & Vertragslaufzeit
2.1 Verfügbare Pakete

Der Dienstleister bietet monatliche Content-Pakete (z. B. BASIC, SORGLOS, SORGLOS+) an. Der genaue Leistungsumfang (Anzahl Videos, Beiträge, verwaltete Kanäle) sowie der monatliche Preis werden individuell im Angebot bzw. Vertrag festgelegt. Preise können je nach Aufwand und Absprache variieren.

2.2 Testmonat (erster Vertragsmonat)

Der erste Monat jedes neuen Content-Paketes gilt als Testmonat. Während des Testmonats hat der Kunde das Recht, das Paket mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende schriftlich zu kündigen, ohne eine Stornogebühr zu entrichten. Bereits erbrachte Leistungen des Testmonats sind jedoch vollständig zu vergüten.

Nach Ablauf des Testmonats ohne Kündigung gilt der Vertrag als bestätigt und die vereinbarte Laufzeit beginnt.

2.3 Vertragslaufzeit

Content-Pakete werden mit folgenden Mindestlaufzeiten abgeschlossen:

Laufzeit Kündigungsfrist Vorzeitige Kündigung
6 Monate 30 Tage zum Monatsende Restliche Monate zu 50 %
12 Monate 30 Tage zum Monatsende Restliche Monate zu 50 %

Bei vorzeitiger Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund sind 50 % des monatlichen Paketpreises, multipliziert mit der Anzahl der verbleibenden Vertragsmonate, als Entschädigungspauschale sofort fällig. Die bereits erbrachten Monate sind davon unabhängig vollständig zu vergüten.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.

2.4 Content-Übertrag (Carry-over)

Der Dienstleister erbringt die vereinbarten Leistungen (Videos, Beiträge) im Rahmen des jeweiligen Kalendermonats. Kann in einem Monat ausnahmsweise ein Inhalt nicht geliefert werden (z. B. fehlende Kapazität, Produktionsengpass), wird dieser im darauffolgenden Monat nachgeliefert.

Voraussetzungen für den Übertrag:

  • Der Dienstleister informiert den Kunden schriftlich über die Verschiebung
  • Der Übertrag ist auf maximal 2 Inhalte pro Monat begrenzt
  • Nicht gelieferte Inhalte werden nicht rückvergütet, sondern immer nachgeliefert
  • Der Gesamtumfang des Monatspakets bleibt unverändert – der Kunde erhält alle vereinbarten Inhalte
2.5 Preisanpassungen

Die Preise für Content-Pakete werden individuell im Vertrag festgelegt. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, die Preise bei Vertragsverlängerung oder zu Beginn eines neuen Vertragsjahres anzupassen. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.


§ 3 Leistungsumfang & Revisionen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot oder dem unterzeichneten Vertrag. Nicht explizit aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des Auftrags.

3.1 Revisionen

Im Auftragsumfang inbegriffen sind maximal zwei (2) Überarbeitungsrunden pro Inhalt. Jede weitere Revision wird nach Aufwand zum Stundensatz von CHF 150.– (exkl. MwSt.) berechnet.

3.2 Konzept- & Richtungsänderungen

Wünscht der Kunde nach Freigabe einer kreativen Richtung eine grundlegende Änderung des Konzepts oder Stils, gilt dies als neuer Auftrag und wird separat in Rechnung gestellt.

3.3 Zusatzleistungen

Alle Leistungen ausserhalb des vereinbarten Umfangs (Reisezeiten ausserhalb Zürich/Aargau, Express-Lieferungen, zusätzliche Drehtage) werden zum Stundensatz von CHF 150.– oder per individuellem Angebot berechnet.


§ 4 Vergütung & Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungsstellung im Voraus

Rechnungen für monatliche Content-Pakete werden jeweils zu Beginn des Leistungsmonats ausgestellt und sind vor Beginn der Leistungserbringung zu begleichen. Beispiel: Die Rechnung für April wird am 1. April zugestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.

Mit dem Rechnungsversand gilt der Leistungsmonat als bestätigt. Der Dienstleister beginnt mit der Content-Produktion nach Zahlungseingang.

4.2 Zahlungsfrist & Verzug

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5 % p.a. gemäss Art. 104 OR sowie eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung fällig.

Bleibt eine Monatsrechnung nach der zweiten Mahnung unbezahlt, ist der Dienstleister berechtigt, die Leistungserbringung sofort einzustellen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall vollständig zu vergüten.

4.3 Zahlungsstruktur für Einzel-Produktionen

Bei einmaligen Produktionen (Events, Anlässe, individuelle Projekte):

  • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung (Projektstart erst nach Zahlungseingang)
  • 50 % nach Lieferung des finalen, freigegebenen Materials
4.4 Zurückbehaltungsrecht

Der Dienstleister ist berechtigt, finale Dateien, Rohdaten und alle Projektergebnisse zurückzubehalten, bis der vollständige Rechnungsbetrag beglichen ist.


§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  • Benötigte Materialien (Briefings, Logos, Zugänge, Produkte) rechtzeitig bereitzustellen
  • Feedback und Freigaben innerhalb von 5 Werktagen zu erteilen
  • Einen festen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis zu benennen
  • Vereinbarte Drehtage und Termine einzuhalten
5.1 Verzögerung durch den Kunden

Verzögerungen durch fehlende Zulieferungen oder ausbleibende Freigaben gehen vollständig zu Lasten des Kunden. Der Dienstleister ist berechtigt, entstandene Mehraufwände gesondert zu berechnen.

5.2 Projektpause durch Inaktivität

Reagiert der Kunde bei laufenden Mandaten länger als 14 Tage nicht auf Anfragen, gilt das Projekt als pausiert. Die Monatsrechnung bleibt in voller Höhe geschuldet. Bei Inaktivität von mehr als 30 Tagen ist der Dienstleister berechtigt, den Monat als erbracht zu verrechnen.


§ 6 Stornierung & Terminverschiebungen
6.1 Stornierung durch den Kunden (Einzel-Produktionen)

Stornierungen bedürfen der Schriftform. Es gelten folgende Stornogebühren:

Zeitpunkt der Stornierung Stornogebühr
Mehr als 7 Tage vor Projektstart 25 % des Auftragswertes
2–7 Tage vor Projektstart / Drehtag 50 % des Auftragswertes
Weniger als 48 Stunden vor Drehtag 100 % des Auftragswertes
Nach Projektbeginn / laufende Produktion Erbrachte Leistungen + 20 % Aufwandsentschädigung
6.2 Terminverschiebungen

Terminverschiebungen sind mindestens 5 Werktage im Voraus schriftlich mitzuteilen. Kurzfristige Verschiebungen (weniger als 48 Stunden) werden mit CHF 200.– Umplanungsgebühr belastet. Bereits gebuchte externe Ressourcen werden vollständig an den Kunden weitergegeben.


§ 7 Urheberrecht & Nutzungsrechte
7.1 Urheberschaft

Sämtliche Werke (Videos, Fotos, Grafiken, Texte, Konzepte) unterliegen dem Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG). Der Dienstleister bleibt alleiniger Urheber aller erstellten Inhalte.

7.2 Nutzungsrechtsübertragung

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke (Social Media, eigene Marketingkanäle). Nutzungsrechte gelten nicht als übertragen, solange Rechnungen offen sind.

TV, Kino, Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Weiterveräusserung erfordern eine separate schriftliche Vereinbarung.

7.3 Referenzrecht & Credits

Der Dienstleister ist berechtigt, erstellte Inhalte zu eigenen Referenz- und Marketingzwecken zu nutzen (Portfolio, Social Media, Pitch). Der Dienstleister darf bei öffentlicher Nutzung als Urheber genannt werden («Produced by The Race Media»).


§ 8 Musik, Lizenzen & Freigabeprozess
8.1 Musikauswahl durch den Dienstleister

Der Dienstleister wählt für die erstellten Inhalte Musik aus lizenzfreien oder lizenzierten Quellen (z. B. Epidemic Sound, Artlist, Royalty-Free-Bibliotheken). Zum Zeitpunkt der Produktion werden ausschliesslich Musik-Tracks verwendet, die nach aktuellem Kenntnisstand die Veröffentlichung auf den vereinbarten Plattformen erlauben.

8.2 Freigabeprozess vor Veröffentlichung

Der Dienstleister stellt dem Kunden jeden erstellten Inhalt vor der Veröffentlichung zur Prüfung und Freigabe zu. Der Kunde hat die Pflicht, den Inhalt – insbesondere die verwendete Musik – innerhalb von 5 Werktagen zu prüfen.

Mit der schriftlichen oder mündlichen Freigabe (inkl. per E-Mail, WhatsApp oder vergleichbarer Kommunikation) bestätigt der Kunde ausdrücklich:

  • Er hat den Inhalt vollständig geprüft, einschliesslich der verwendeten Musik
  • Er ist mit der Verwendung und Veröffentlichung des Inhalts einverstanden
  • Er übernimmt ab dem Zeitpunkt der Freigabe die vollständige Verantwortung für allfällige Musik- oder Urheberrechtsfragen
8.3 Haftungsübergang bei Freigabe

Nach erfolgter Freigabe durch den Kunden haftet der Dienstleister nicht mehr für:

  • Nachträgliche Änderungen der Musiklizenzbedingungen durch Plattformanbieter oder Rechteinhaber
  • Content-ID-Claims, Sperren, Stummschaltungen oder Löschungen von Inhalten auf Plattformen wie Instagram, TikTok, YouTube, Facebook o. Ä.
  • Monetarisierungsverluste oder Reichweiteneinbussen durch Musikrechte-Konflikte
  • Abmahnungen oder rechtliche Ansprüche Dritter, die aus der Nutzung der freigegebenen Musik entstehen

Der Kunde stellt den Dienstleister in all diesen Fällen vollumfänglich und unwiderruflich von sämtlichen Ansprüchen, Kosten, Bussen und Schäden frei.

8.4 Plattformänderungen & neue Richtlinien

Musiklizenzen und Plattformrichtlinien (Instagram, TikTok, YouTube, Meta etc.) können sich jederzeit ohne Vorankündigung ändern. Inhalte, die zum Zeitpunkt der Freigabe und Veröffentlichung regelkonform waren, können durch nachträgliche Plattformänderungen nachträglich betroffen werden. Der Dienstleister übernimmt hierfür keine Haftung.

Wird ein veröffentlichter Inhalt nachträglich durch eine Plattform gesperrt oder stummgeschaltet, kann der Dienstleister auf Wunsch des Kunden den Inhalt mit einer alternativen Musik neu produzieren. Dies gilt als zusätzliche Leistung und wird separat nach Aufwand berechnet.

8.5 Vom Kunden bereitgestellte Materialien

Stellt der Kunde eigene Materialien bereit (Logos, Musik, Bilder, Videos, Texte), versichert er verbindlich, über alle erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu verfügen. Der Kunde stellt den Dienstleister vollumfänglich von sämtlichen Drittansprüchen aus kundenseitig bereitgestellten Materialien frei.


§ 9 Haftung & Gewährleistung
9.1 Haftungsumfang

Der Dienstleister haftet uneingeschränkt für Schäden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, ausser bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Jede Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn sowie Reputations- oder Imageschäden ist ausgeschlossen.

9.2 Haftungsbegrenzung

Die Gesamthaftung des Dienstleisters ist in jedem Fall auf den Netto-Auftragswert des jeweiligen Monats bzw. Einzelprojekts begrenzt.

9.3 Keine Erfolgsgarantie / Reichweite & Reputation

Der Dienstleister schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht einen bestimmten geschäftlichen Erfolg. Der Dienstleister übernimmt ausdrücklich keine Verantwortung für:

  • Erzielte Reichweiten, Follower-Zahlen, Engagement-Raten oder Klickzahlen
  • Kommentare, Reaktionen oder Shitstorms auf veröffentlichte Inhalte
  • Reputationsschäden oder Umsatzeinbussen infolge veröffentlichter Inhalte
  • Geschäftliche Ergebnisse aus der Nutzung der erstellten Inhalte

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für alle Entscheidungen im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten.

9.4 Krankheit, Ausfall & höhere Gewalt

Bei Krankheit, Unfall, technischem Ausfall (Equipment, Software, Plattformen) oder höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Massnahmen) ist der Dienstleister berechtigt, vereinbarte Termine ohne Schadensersatzpflicht zu verschieben. Der Dienstleister informiert den Kunden so früh wie möglich schriftlich. Bereits bezahlte, nicht erbrachte Leistungen werden im nächstmöglichen Zeitfenster nachgeliefert (Carry-over gemäss § 2.4).

9.5 Mängelrüge

Gelieferte Inhalte sind innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt zu prüfen und Mängel schriftlich zu melden. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Inhalt als vollständig abgenommen.


§ 10 Social-Media-Accounts & Rohdaten
10.1 Account-Eigentum

Der Kunde bleibt zu jedem Zeitpunkt alleiniger Inhaber und rechtlicher Eigentümer aller seiner Social-Media-Accounts (Instagram, TikTok, Facebook, YouTube, LinkedIn etc.). Der Dienstleister erhält ausschliesslich die für die Leistungserbringung notwendigen Zugriffsrechte (z. B. Editor- oder Manager-Rolle im Meta Business Manager).

Der Dienstleister ist nicht berechtigt, Accounts umzubenennen, Passwörter zu ändern oder Zugriffsrechte Dritter ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Kunden zu vergeben. Bei Vertragsende werden alle Zugriffsrechte des Dienstleisters unverzüglich entzogen.

10.2 Rohdaten & Archivierung

Alle Rohdaten (RAW-Footage, ungeschnittenes Videomaterial, Originaldateien) verbleiben im Eigentum des Dienstleisters und werden nicht standardmässig an den Kunden übergeben. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, Rohdaten über den Abschluss des Projekts hinaus zu archivieren.

Wünscht der Kunde die Herausgabe von Rohdaten, ist dies separat schriftlich zu vereinbaren und wird gegen eine zusätzliche Gebühr gewährt. Eine Archivierung durch den Dienstleister über einen Zeitraum von mehr als 30 Tagen nach Projektabschluss erfolgt nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden und kann kostenpflichtig sein.


§ 11 Vertraulichkeit & Datenschutz

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich – auch nach Vertragsende.

11.1 Datenschutz (DSG)

Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschliesslich zur Vertragserfüllung und gibt diese nicht an Dritte weiter. Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (10 Jahre für Geschäftsunterlagen gemäss OR) gelöscht oder anonymisiert. Die Verarbeitung erfolgt im Einklang mit dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie der DSGVO, soweit anwendbar.


§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Kommunikation & Textform

Für die laufende Kommunikation (Freigaben, Feedback, Terminabsprachen) genügt Textform – das heisst, schriftliche Mitteilungen per E-Mail oder Messenger (z. B. WhatsApp) sind rechtlich verbindlich und werden als schriftliche Bestätigung anerkannt. Vertragsänderungen, Ergänzungen dieser AGB sowie Kündigungen bedürfen hingegen der Schriftform mit Unterschrift oder einer nachweislichen schriftlichen Bestätigung per E-Mail durch beide Parteien.

12.2 Kill Fee – Projektabbruch durch den Kunden

Bricht der Kunde ein laufendes Projekt oder einen laufenden Auftrag ohne wichtigen Grund ab, sind sämtliche bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. Darüber hinaus ist eine Kill Fee von 20 % des verbleibenden, noch nicht erbrachten Auftragswertes als Entschädigung für blockierte Ressourcen und Planungsaufwand geschuldet. Diese Regelung gilt zusätzlich zur Stornierungstabelle in § 6.1.

12.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

12.4 Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich Schweizer Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Aargau (AG), Schweiz.

12.5 Abtretungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ohne schriftliche Zustimmung des Dienstleisters auf Dritte zu übertragen.